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Die neue Nutzungsart
Die geltende Rechtsverordnung für das NSG in der Formulierung von 1997 sieht für die Flächen der Heuwiese eine Mahd oder eine Beweidung erst ab dem 15. Juli eines jeden Jahres vor. Dieser Termin wurde festgelegt, um den Pflanzen die Möglichkeit zur Regeneration und Vermehrung durch die Reifung von Samen zu gewährleisten.
Abbildung 1: Die Heuwiese (im Vordergrund) war bis 2002/2003 durch einen geschlossenen Weidezaun von den benachbarten Weideflächen abgegrenzt. Im April 2004, also während der Obst- und Primelblüte, waren die Zäune bereits auf einigen Metern abgebaut. Hier steht eine Schafherde am offenen Eingang zur Heuwiese.
Abbildung 2: Im April und Mai 2004 beweiden Schafe die Heuwiese. Die Aufnahme stammt aus dem Mai.
Abbildung 3: Noch später im Jahr zeigt die ehemalig bunte Heuwiese dieses Aussehen.
Abbildung 4: Und im Oktober 2004 dann dieses Aussehen. Die Schafe sind für diese umgepflügte Grasnarbe nicht verantwortlich. (Alle Aufnahmen auf dieser Seite: Stefan Marmé)
Nicht nur die Beweidung mit Schafen ändert das Aussehen der Heuwiese. Durch offene Weidezäune erhalten auch andere Tiere einfachen Zugang zu Flächen. Ereignisse, wie das verstärkte Auftreten von Wildschweinen, zeigen zusätzlich ihren Einfluss.
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